Registrierungsblatt

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Von der provisorischen Regierung wurden bereits wenige Wochen nach Kriegsende die wesentlichen Gesetzesgrundlagen für den Entnazifizierungsprozess verkündet. Mit dem Verbotsgesetz (Verfassungsgesetz vom 8. Mai 1945) wurde die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei (NSDAP) und alle damit in Verbindung stehenden (Teil-)Organisationen verboten.

Auf Grundlage dieses Gesetzes mussten sich weiters alle Personen, die zwischen 1933 und 1945 bei der NSDAP oder einer ihrer (Teil-)Organisationen (beispielsweise Schutzstaffel) aktiv waren, registrieren lassen. Sie waren zudem bei der Nationalratswahl im Jahr 1945 nicht berechtet, von ihrem aktiven (d. h. zur Stimmabgabe berechtigt) bzw. passiven (d. h. sich als Kandidatin oder Kandidat für eine Wahl aufstellen zu lassen) Wahlrecht Gebrauch zu machen.

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