Fragebogen

Dieser sechsseitige Fragebogen der österreichischen Militärregierung wurde eingeführt, nachdem es im Juli 1945 zu einer verschärften Gangart beim Entnazifizierungsprozess gekommen war. Ausgehend von den NS-Registrierungsakten mussten vor allem Beamte und Persönlichkeiten aus der Wirtschaft diesen Fragebogen ausfüllen. Er diente später zur Einteilung in belastete und minderbelastete Personen.

>> Militärregierung Österreich – Fragebogen

Registrierungsblatt

Von der provisorischen Regierung wurden bereits wenige Wochen nach Kriegsende die wesentlichen Gesetzesgrundlagen für den Entnazifizierungsprozess verkündet. Mit dem Verbotsgesetz (Verfassungsgesetz vom 8. Mai 1945) wurde die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei (NSDAP) und alle damit in Verbindung stehenden (Teil-)Organisationen verboten.

Auf Grundlage dieses Gesetzes mussten sich weiters alle Personen, die zwischen 1933 und 1945 bei der NSDAP oder einer ihrer (Teil-)Organisationen (beispielsweise Schutzstaffel) aktiv waren, registrieren lassen. Sie waren zudem bei der Nationalratswahl im Jahr 1945 nicht berechtet, von ihrem aktiven (d. h. zur Stimmabgabe berechtigt) bzw. passiven (d. h. sich als Kandidatin oder Kandidat für eine Wahl aufstellen zu lassen) Wahlrecht Gebrauch zu machen.

>> Registrierungsblatt zur Verzeichnung der Nationalsozialisten gemäß § 4 des Verbotsgesetzes 1947

Persilschein

Mit einem „Persilschein“ konnten sich mutmaßliche NS-Straftäter „reinwaschen“ (Anm.: der Sprachgebrauch lässt sich auf das Waschmittel „Persil“ zurückführen). Die Entlastung konnte durch eine mündliche oder schriftliche Aussage herbeigeführt werden – man erhielt dadurch einen positiven Leumund.

>> Original-Persilschein aus dem Bundesland Salzburg