Für die zeitliche Einteilung des Entnazifizierungsprozesses gibt es verschiedene Zugänge. Dieter Stiefel, Verfasser des Standardwerkes „Die Entnazifizierung in Österreich“, unterschied beispielsweise beim Entnazifizierungsprozess insgesamt fünf Phasen (1):

  • Von April 1945 bis Juni 1945, die militärische Sicherheitsphase, in der hauptsächlich Internierungen durch die Alliierten vorgenommen wurden.
  • Von Juni 1945 bis Februar 1946, die Phase der autonomen Entnazifizierung durch die Alliierten. In dieser Phase versuchten fünf verschiedene Instanzen (die österreichische Regierung und die Besatzungsmächte) in den einzelnen Besatzungszonen die Entnazifizierung durchzuführen, was zu Überschneidungen in widersprüchlichen Maßnahmen führten musste.
  • Von Februar 1946 bis Februar 1947, die Phase der österreichischen Entnazifizierung auf Grund der Gesetze von 1945 (Verbotsgesetz, Wirtschaftssäuberungsgesetz und Kriegsverbrechergesetz). Im Februar 1946 wurde der österreichischen Regierung die Entnazifizierungskompetenz für das ganze Land übertragen, die Alliierten zogen sich auf eine Kontrollfunktion zurück. Die Ergebnisse dieses autochthonen Entnazifizierungsprozesses waren jedoch auch unbefriedigend.
  • Von Februar 1947 bis Mai 1948, die Phase der österreichischen Entnazifizierung auf der Grundlage des Gesetzes von 1947. In dieser Phase wurden die vorgegebenen Entnazifizierungsmaßnahmen durchgeführt und abgeschlossen.
  • 1948 bis 1957, die Zeit der Amnestien.

Dieter Stiefel betrachtete dabei die Zeit von 1945 bis 1957 vor allem unter dem Gesichtspunkt der für die Entnazifizierung verantwortlichen Institutionen. Möchte man eine andere Betrachtungsweise heranziehen, die den Konflikt- bzw. Konsenscharakter dieser Zeit näher beleuchten sollte, dann kann der Entnazifizierungsprozess in die folgenden drei Phasen eingeteilt werden:

 

1. Phase: Der antifaschistische Neubeginn im Zeichen der bevorstehenden Konflikthaftigkeit

Nach dem Zusammenbruch des Dritten Reiches war die Überwindung des Nationalsozialismus eine der zentralen Aufgaben der alliierten Siegermächte. Auch bei der politischen Spitze herrschte unmittelbar nach Kriegsende wie auch in weiten Teilen der Bevölkerung ein antifaschistischer Geist. Der Entnazifizierungsprozess wurde demnach auch von der österreichischen Bundesregierung gewissenhaft durchgeführt, wobei vor allem in der Bundeshauptstadt Wien strenge Richtlinien galten.

Nachdem die provisorische Bundesregierung ihre Amtsgeschäfte aufgenommen hatte, wurde bereits nach wenigen Wochen mit dem „Verfassungsgesetz über das Verbot der NSDAP“ das grundlegende Regelwerk geschaffen, durch das das NS-Problem beseitigt werden sollte. Dieses Verbotsgesetz befasste sich primär mit der NSDAP als Organisation und mit der Behandlung der ehemaligen Parteimitglieder. Dabei hatte jeder ehemalige Nationalsozialist seine Entnazifizierung eigenhändig durchzuführen, wobei Unterlassungen und/ oder Falschangaben geahndet wurden.

„Schon in der Regierungserklärung der Provisorischen Regierung Karl Renners vom 27. April 1945 wurde die Abrechnung mit dem Nationalsozialismus angekündigt. In dem von der Provisorischen Regierung erlassenen Verfassungsgesetz vom 8. Mai 1945 über das Verbot der NSDAP wurden nicht nur das Verbot der NSDAP und aller ihrer Gliederungen ausgesprochen, sondern auch die Registrierung der Nationalsozialisten verfügt, Strafbestimmungen gegen so genannte ‚Illegale‘ und ’schwer belastete‘ Nationalsozialisten und Förderer erlassen sowie Volksgerichte zur Aburteilung der NS-Verbrecher geschaffen. Damit waren bereits die ersten gesetzlichen Grundlagen für die Entnazifizierung errichtet worden. Das 1947 beschlossene NS-Gesetz sah neben der Registrierung der ehemaligen Nazis deren Säuberung aus Staat und Wirtschaft, Berufsverbote, Sühnemaßnahmen, Wahlausschluss und anderes vor.“ (2)

Bereits die ersten Bemühungen im Entnazifizierungsprozess zeigen jedoch deutlich, welche tiefsitzende Konflikthaftigkeit sich hinter den einzelnen Maßnahmen verbarg: Die betroffenen Nationalsozialisten, darunter besonders die Mitläufer, fühlten sich ungerechtfertigt verfolgt und behandelt. Sie argumentierten in ihrer Verteidigungshaltung mit dem überstrapazierten Begriff der „Pflichterfüllung“ und damit, „bloß die ihm/ ihr zugetragene Aufgabe nachgekommen zu sein“. (3)

So fiel die Wirkung der groß angelegte Entnazifizierungsoffensive kleiner aus als erhofft. Nicht zuletzt auch deshalb, da bereits in dieser ersten „antifaschistischen Phase“ die Auffassung vertreten wurde, dass Österreich das erste Opfer der nationalsozialistischen Expansionspolitik gewesen sei. Zu diesem Zweck wurde die in diesem Zusammenhang „geeignete“ Passage aus der „Moskauer Deklaration“ (4) der Alliierten des Jahres 1943 einseitig hervorgekehrt (5):

„Die Regierungen Großbritanniens, der Sowjetunion und der Vereinigten Staaten von Amerika kamen überein, dass Österreich, das erste freie Land, das der Hitlerschen Aggression zum Opfer gefallen ist, von der deutschen Herrschaft befreit werden muss. Sie betrachten den Anschluss, der Österreich am 15. März 1938 von Deutschland aufgezwungen worden ist, als null und nichtig. Sie geben ihrem Wunsche Ausdruck, ein freies und wiederhergestelltes Österreich zu sehen und dadurch dem österreichischen Volke selbst, ebenso wie anderen benachbarten Staaten, vor denen ähnliche Probleme stehen werden, die Möglichkeit zu geben, diejenige politische und wirtschaftliche Sicherheit zu finden, die die einzige Grundlage eines dauerhaften Friedens ist.“ (6)

Jene Zeilen belebten den „Opfermythos“, der zu einer identitätsstiftenden Vorstellung der Zweiten Republik wurde. Jedoch enthielt die „Moskauer Deklaration“ kein Konzept für Österreich nach Ende des Zweiten Weltkrieges: Vielmehr wurde die Kundmachung dazu verfasst, den österreichischen Widerstand während des Dritten Reiches zu stärken. Eindeutiges Indiz dafür ist jene Textstelle, welche nicht explizit hervorgekehrt wurde:

„Jedoch wird Österreich darauf aufmerksam gemacht, dass es für die Beteiligung am Kriege auf seiten Hitlerdeutschlands Verantwortung trägt, der es nicht entgehen kann, und dass bei der endgültigen Regelung unvermeidlich sein eigener Beitrag berücksichtigt werden wird.“ (7)

Dieser zweite Textteil stand eindeutig im Gegensatz zum ersten und wurde deshalb nur ungern erwähnt, weil er für die Selbstdarstellung des offiziellen Österreichs nicht förderlich war.

 

2. Phase: Die Reintegration der Nationalsozialisten

So konnte man nach einer kurzen „antifaschistischen Phase“ eine politische Klimaänderung ausmachen, die durch den aufkeimenden Kalten Krieg zwischen den Ost- und Westmächten zusätzlich verstärkt wurde. Dabei wurde der anfängliche Antifaschismus durch einen erneut aufkeimenden Antikommunismus ersetzt. (8)

„Der antifaschistische Geist von 1945 flaute bald ab. In der Weltpolitik beendete der Kalte Krieg zwischen Ost und West die Anti-Hitler-Koalition, Antikommunismus trat anstelle des Antifaschismus. Die Nationalsozialisten, die sich ja immer schon als die Vorkämpfer gegen den Bolschewismus aufgespielt hatten, wurden wieder aufgewertet. Die Maßnahmen zur Entnazifizierung und Strafverfolgung waren nicht mehr politisch opportun. In Österreich setzte ein Wettlauf aller Parteien um die ehemaligen Nationalsozialisten ein, die als Wähler und Parteimitglieder gebraucht wurden.“ (9)

Felix Kreissler kam bei der Untersuchung des österreichischen Nationalbewusstseins zum Schluss, dass diese neue „Volksgemeinschaft“ sich bereits Ende 1945 herausbildete, als die bisherige Abgrenzung vom Nationalsozialismus durch jene vom Kommunismus ersetzt wurde, wobei auch von den Besatzungsmächten, an die alten, seit dem 19. Jahrhundert rassistisch aufgeladenen, Stereotypen vom “Feind im Osten” angeknüpft wurde. (10)

Innenpolitisch erfolgte mit den Nationalrats-, Landtags- und Gemeinderatswahlen 1949 (11) eine gesellschaftliche Reintegration der Nationalsozialisten. Außenpolitisch wurde jedoch mit der bereits beschriebenen „Opferthese“ klar Stellung gegen den Nationalsozialismus bezogen. Die Zweite Republik wurde dabei als „Antithese“ zum Dritten Reich dargestellt. (12) Die unbestrittene Mittäterschaft und die nicht zu leugnende Zustimmung der Österreicherinnen und Österreicher wurde damit endgültig ins Abseits gedrängt.

„Die Rede von Österreich als erstem Opfer diente nach 1945 letztendlich dazu, alle Gruppen in nivellierender Weise in ein Nachkriegsösterreich zu integrieren. Da waren die Opfer des Februar 1934 und der Zeit des Ständestaats, die Opfer der illegalen Nationalsozialisten vor 1938, die Opfer des NS-Terrors nach 1938, die Opfer des Krieges und die Opfer der Besatzung, gar die ‚Entnazifizierten‘ als Opfer – und somit konnten nahezu alle in der Zweiten Republik individuell und dem subjektiven Empfinden nach Opfer werden und sein.“ (13)

 

3. Phase: Stumme Konsenspolitik

Spätestens mit dem Abzug der Alliierten aus Österreich verschwand auch der Entnazifizierungsprozess aus dem öffentlichen Diskurs. Die hohe Kontinuität nationalsozialistisch-geprägter Journalisten in den Redaktionsräumen der Tagespresse trug ebenfalls dazu bei.

Die Resultate waren jedoch weiterhin omnipräsent: In der “Arisierung”, in der Hinterlassenschaft der Kriegswirtschaft; vor allem aber war der Nationalsozialismus in der Redeweise der Österreicher zugegen: Dabei wurde beispielsweise mit zwei Fingern ein kleiner Abstand angedeutet und gesagt: “So ein kleiner Hitler gehört her!” (14)

All jene – in erster Linie natürlich Opfer und Verfolgte des Dritten Reiches – die bereit waren, in den ersten Nachkriegsjahren über die begangenen Untaten zu sprechen, mussten erkennen, dass es keine Möglichkeiten gab, kritische Dialoge mit den ehemaligen Tätern zu führen. Wenn dies dennoch versucht wurde, gerieten diese Personen schnell zum öffentlichen Ärgernis und wurden als „Nestbeschmutzer“ diffamiert und beschimpft. Wenn darüber gesprochen wurde, dann meist in der Sprache der Täter. Dabei wurden begangene Verbrechen verharmlost und/ oder aufgerechnet. Die Rede war dann von Bombardements der Alliierten oder von Plünderungen und Vergewaltigungen „der Russen“. (15)

Aber auch das politische System war so konzipiert, dass Störversuche des öffentlichen Schweigens über die nationalsozialistische Vergangenheit ins Leere liefen. Angesichts der fragmentierten und von tiefen Konflikten geprägten Gesellschaft war das Prinzip der Konkordanzdemokratie der kleinste gemeinsame Nenner. Vom Konkordanzprinzip wurde schließlich erwartet, die bisher bestandenen tiefreichenden Konflikte ausmerzen bzw. die Schwelle des Konfliktausbruchs höher legen zu können.

Zwar wurden durch den österreichischen Entnazifizierungsprozess Verbrechen zunächst geahndet, das Problem der indirekten Beteiligung breiter Bevölkerungsteile an nationalsozialistische Untaten blieb jedoch weiter bestehen. Der allzu gerne übernommene Opfermythos bestärkte noch zusätzlich das Gefühl in der Bevölkerung, nichts Unanständiges getan zu haben. Somit wurde von Anfang an eine Geisteshaltung geschaffen, deren Auswüchse erst mit der Waldheim-Diskussion sichtbar wurden.

„Nach dem Ende des Dritten Reiches wurde gegenüber der nächsten Generation über dieses Mitmachen, Akzeptieren oder Zuschauen und über die damit verbundenen Gefühle jedoch geschwiegen. Aus Angst vor den befürchteten Konsequenzen, die das Übertreten dieser familiär gesetzten Grenzen zur Folge haben könnte, entwickelte auch die im oder nach dem Krieg geborene Generation ein stark ausgeprägtes Gefühl für das ‚Nicht-wissen-Wollen‘.“ (16)

Die Stimmung in breiten Kreisen der Bevölkerung, mit der die Überlebenden von Widerstand und Verfolgung konfrontiert waren, hat Helmut Qualtinger in einer Schlüsselszene des „Herrn Karl“ (17) präzis und in unnachahmlicher Kürze im Satz “Is eahm eh nix passiert” zusammengefasst – ein Satz, der nicht nur die Überlebenden als Zeugen für die Unschuld der Täter aufruft, sondern ihnen wegen ihres Überlebens auch noch das Recht auf die Erinnerung an das erlittene Unrecht abspricht. (18)

 

Quellen:

(1) Vgl. Stiefel, Dieter (2004). Forschungen zur Entnazifizierung in Österreich: Leistungen, Defizite, Perspektiven, in: Schuster, Walter/Weber, Wolfgang (Hg.): Entnazifizierung im regionalen Vergleich, Archiv der Stadt Linz, S. 43-57, hier S. 44-45.

(2) Neugebauer, Wolfgang (2000). Referat anlässlich der Enquete “Rassismus und Vergangenheitsbewältigung in Südafrika und Österreich – ein Vergleich?” im österreichischen Parlament, Wien, 31. Mai 2000.

(3) Ebda.

(4) Anlässlich der Moskauer Außenministerkonferenz vom 19. bis 30. Oktober 1943 verfassten die Außenminister von Großbritannien, den USA und der Sowjetunion eine Erklärung über Deutschland und Österreich: Siehe dazu beispielsweise Verosta, Stephan (1947). Die internationale Stellung Österreichs. Eine Sammlung von Erklärungen und Verträgen aus den Jahren 1938-47, S. 32 ff.

(5) Vgl. Neugebauer, Wolfgang (2000). Referat anlässlich der Enquete „Rassismus und Vergangenheitsbewältigung in Südafrika und Österreich – ein Vergleich? Im österreichischen Parlament, Wien, 31. Mai 2000.

(6) Vgl. Nationalsozialismus.at: Verdrängte Geschichte, abrufbar unter www.nationalsozialismus.at/Themen/Umgang/opfermyt.htm.

(7) Ebda.

(8) Vgl. Bailer-Galanda, Brigitte/Neugebauer, Wolfgang (19973). Politischer Extremismus (Rechtsextremismus), in: Dachs et. al. (Hg.): Handbuch des politischen Systems Österreichs, Manz, Wien, S. 333-341, hier S. 333.

(9) Vgl. Neugebauer, Wolfgang (1998). Zum Umgang mit der NS-Euthanasie in Wien nach 1945, Referat anläßlich des wissenschaftlichen Symposions “Zur Geschichte der NS-Euthanasie in Wien”, 29. und 30. Jänner 1998.

(10) Vgl. Garscha R. Winfried (2002). Die verhinderte Re-Nazifizierung. Herbert Steiner und das Österreich des Herrn Karl, in: Herbert Arlt (Hg.): Erinnern und Vergessen als Denkprinzipien, Universitätsverlag Röhrig, Sankt Ingbert, S. 27-44.

(11) Durch Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 1949 wurden alle Minderbelasteten ehemaligen Nationalsozialisten aus den Registrierungslisten gestrichen und durften in Folge wieder an Wahlen teilnehmen.

(12) Vgl. Garscha R. Winfried (2002). Die verhinderte Re-Nazifizierung. Herbert Steiner und das Österreich des Herrn Karl, in: Herbert Arlt (Hg.): Erinnern und Vergessen als Denkprinzipien, Universitätsverlag Röhrig, Sankt Ingbert, S. 27-44.

(13) Jabloner, Clemens (2003). Die Historikerkommission – ein Bericht, Festvortrag des Vorsitzenden der Historikerkommission der Republik Österreich Clemens Jabloner, anlässlich der Festveranstaltung am 5. Mai 2003 im Wiener Rathaus, abrufbar unter www.doew.at/thema/40jahre/jabloner.html.

(14) Vgl. Neugebauer, Wolfgang (2000). Referat anlässlich der Enquete „Rassismus und Vergangenheitsbewältigung in Südafrika und Österreich – ein Vergleich? Im österreichischen Parlament, Wien. 31. Mai 2000.

(15) Vgl. Aschauer-Smolik, Sabine/Neunherz, Alexander (2004). Karl Reinthaler. Dagegenhalten. Eine Lebensgeschichte zwischen Brüchen und Kontinuitäten in der Provinz, Innsbruck, S. 99ff.

(16) Vgl. Gödl, Doris (1999). Die Macht des Vergangenen, in: Embacher, Helga/Lichtblau, Albert/Sandner Günther (Hg.): Umkämpfte Erinnerung. Die Wehrmachtsausstellung in Salzburg, Salzburg, S. 157-182, hier S. 160.

(17) Der 1961 uraufgeführte Monolog ist eine Satire, die den latenten Opportunismus des Kleinbürgers skizziert. Darüber hinaus bleibt er auch heute ein gültiger Spiegel der Zeitgeschichte. “Der Herr Karl” ist Angestellter in einem Feinkostgeschäft und verbreitet einem imaginären Gesprächspartner gegenüber seine unreflektierten Gedanken über “Gott und die Welt”. Es entsteht dabei das Bild des gern zitierten “kleinen Mannes“.

(18) Vgl. Garscha, Winfried (2002). Die verhinderte Re-Nazifizierung. Herbert Steiner und das Österreich des Herrn Karl, in: Herbert Arlt (Hg.): Erinnern und Vergessen als Denkprinzipien, Universitätsverlag Röhrig, Sankt Ingbert, S. 27-44.